Die Leistungen des Grundservice stehen allen Mietern des Servicehauses jeder Zeit zur Verfügung und sind Teil des Konzept des Hauses.
Die Leistungen des Wahlservice könne je nach individuellen Bedarf durch die Lebenshilfe erbracht werden. Hierfür fallen Kosten entsprechend der Gebührenordnung an.
Soferen Sie über eine Pflegegrad verfügen können die Kosten hierfür von der Pflegekasse getragen werden. Hierzu beraten wir Sie gern!
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